Gemeinsames Lernen / Inklusion

Nicht alle hörgeschädigten Schüler/innen eines Jahrgangs besuchen unsere Schule. In zunehmendem Maße werden sie in Allgemeinen Schulen zusammen mit hörenden Mitschülern/innen zielgleich im Gemeinsamen Lernen/ inklusiv sonderpädagogisch betreut. Die SchülerInnen erhalten in der Regel ein bis vier Wochenstunden, in denen sie von uns sonderpädagogisch gefördert werden. Die Lehrkräfte sind für diese Zeit an die Allgemeine Schule abgeordnet. Im Gegensatz zu anderen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen werden hörgeschädigte SchülerInnen ausschließlich durch Sonderpädagogen mit der Ausbildung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation unterstützt !

Die sonderpädagogische Arbeit erstreckt sich über verschiedene Aufgabengebiete.

•         Kollegien zu beraten und zu unterstützen
•         Eltern zu betreuen
•         MitschülerInnen zu informieren
•         die hörgeschädigten Schüler zu fördern

SchülerInnen mit einer Hörschädigung, die zielgleich an Allgemeinen Schulen unterrichtet werden, haben, bedingt durch ihre Behinderung, andere Lernvoraussetzungen als ihre gleichaltrigen MitschülerInnen. So gelingt ihnen das Zuhören und Verstehen oft nicht „nebenbei“, sondern sie müssen sehr viel mehr Konzentration aufbringen, um dem Unterricht zu folgen, der vorwiegend durch gesprochene Sprache getragen wird. Häufig entstehen Unsicherheiten, Missverständnisse oder Lücken (oft ohne dass der Schüler sie bemerkt), die aufgearbeitet werden müssen. Erhöhter Arbeitsaufwand, Ausgrenzung durch MitschülerInnen und psychische Belastungen können entstehen. Unser Ziel als LehrerInnen der Förderschule Hören und Kommunikation ist es Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich für SchülerInnen mit Hörschädigung aufzuzeigen. Im Arbeitskreis „GL mit Hörgeschädigten in NRW“ wurde daher gemeinsam eine Auflistung von Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs erstellt. Darauf aufbauend wird der Nachteilsausgleich für den hörgeschädigten Schüler/die Schülerin zu Beginn des jeweiligen Schuljahres durchgesprochen und für ein Jahr möglichst verbindlich festgelegt.

Den größten Stellenwert hat die Arbeit im GL unserer Erfahrung nach bei Ein- und Umschulung und Lehrerwechsel. Besonders in diesen Fällen ist eine intensive sonderpädagogische Beratung, Betreuung und Förderung erforderlich.

Neben der Betreuung im Unterricht nehmen wir bei Bedarf zusätzlich an Lehrerkonferenzen und Elternsprechtagen teil.

Der Arbeitskreis „GL mit Hörgeschädigten in NRW“ trifft sich vier Mal im Jahr. Der Arbeitskreis besteht aus KollegInnen aller Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation NRWs, welche im GL tätig sind. Es findet ein Austausch von Informationen statt, mit dem Ziel den GL weiterzuentwickeln. So wurde 2012 ein Curriculum für das Gemeinsame Lernen von Hörgeschädigten entwickelt, um die Qualität der Förderung von hörgeschädigten Kindern in der Inklusion sicher zu stellen.

Durch unsere Beratungsstelle finden Fortbildungen für die KollegInnen der Allgemeinen Schulen statt, um sie über Hörschädigungen sowie den Umgang mit Hörgeschädigten im Unterricht und spezielle methodische und didaktische Prinzipien zu informieren. Außerdem findet die Vorstellung der speziellen technischen Hilfsmittel statt.