Schulische Förderung

Die Grundlagen des Unterrichts und der Erziehung an der Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sind die "Richtlinien für die Schule für Schwerhörige bzw. Gehörlose" des Landes NRW. Diese orientieren sich grundsätzlich an den Erziehungs- und Unterrichtszielen der Regelschulen. Aufgrund der erschwerten Lernbedingungen müssen die Lernziele zum Teil individuell auf das einzelne Kind abgestimmt werden.

Neben den Unterrichtsinhalten (kognitive Fähigkeiten) der Regelschulen treten somit spezielle Lernziele für hörgeschädigte Schüler/innen in den Vordergrund:

Die Entwicklung:
•    von Hörstrategien (Hörakustik)
•    zur Akzeptanz der eigenen Behinderung
•    von Selbständigkeit
•    von Selbstvertrauen
•    von Kritikfähigkeit
•    von Selbsttätigkeit
•    von Verhaltenssicherheit
•    von realistischer Selbsteinschätzung
•    von Verantwortungsbewusstsein (für sich und andere)
•    zur Aufnahme sozialer Beziehungen
•    zur Teilnahme am öffentlichen  Leben
•    von  Medienkompetenz