Förderkonzept für die Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung
Hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler, die im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung unterrichtet werden, unterstützen wir mit einem besonderen Förderkonzept.
In der Grundschule lernen die SchülerInnen in der Förderklasse Unterstufe, wohingegen die SchülerInnen der Sekundarstufe I in den Förderklassen Mittelstufe und Oberstufe lernen. Diese Lerngruppen sollen den erhöhten und zusätzlich besonderen Bedarfen dieser Kinder gerecht werden. Die Arbeit in den Klassen zeichnet sich dadurch aus, dass die pädagogische Aufgabe ausgehend von den Stärken der SchülerInnen darin besteht, ihnen Hilfe und Begleitung in ihren Entwicklungsbereichen zu geben und eine möglichst selbstständige Lebensführung zu fördern. Die differenzierte Unterrichtsgestaltung spiegelt sich im Gesamtunterricht, Förderunterricht in kleinen Gruppen, klassen- und jahrgangsübergreifend sowie klassenintern wider. Ausgehend von dem Lern- und Leistungsvermögen wird neben den Kernfächern in vielen Teilen praxisorientiert gearbeitet. Dies wird im Primarbereich insbesondere durch handlungsorientiertes Lernen, Vorbereitung und Durchführung von Feiern und Festen sowie außerschulisches Lernen (Ausflüge, Klassenfahrten) realisiert. Beispiele für die Sekundarstufe I sind u.a. Schulgartenarbeit, Mitpflege des Waldlehrpfades „Grenzenlos“, Hauswirtschaft, Werken und Fahrradwerkstatt, die z.T. fest im Stundenplan verankert sind.
Da Praktika in der Mittel- und Oberstufe gerade für diese Schülerschaft besondere Relevanz haben, wird die Teilnahme an der Berufsorientierung besonders groß geschrieben. Die SchülerInnen haben die Möglichkeit, mehr Praktika, auch in Werkstätten, zu absolvieren. Letztere werden den SchülerInnen ebenfalls intensiv vorgestellt und besichtigt.
Der Unterricht orientiert sich an unseren schuleigenen Kernlehrplänen. Dabei werden für SchülerInnen, die vermutlich später einen Hauptschulabschluss erwerben können, die schuleigenen Kernlehrpläne, die in den Qualitätszirkeln der Schulen für Hören und Kommunikation erarbeitet wurden, zu Grunde gelegt. Die Schülerinnen und Schüler müssen, um den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erwerben, in der 10. Klasse die Kompetenzen, welche in den Kernlehrplänen für Deutsch und Mathematik für Klasse 9 formuliert sind, erworben haben. Für das Fach Englisch haben wir für den Bildungsgang Lernen eigene Kernlehrpläne erstellt. Diese SchülerInnen werden auch nach Möglichkeit in den an den zielgleichen Bildungsgängen orientierten Klassen unterrichtet.
Um die Lernentwicklung stets zu verfolgen und individuelle Maßnahmen zu entwickeln, ist die Förderplanarbeit sehr wichtig, deshalb werden die Förderpläne regelmäßig in dafür einberufenen Lehrerkonferenzen intensiv besprochen und fortgeschrieben. Dies ermöglicht, in Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern, regelmäßig zu überprüfen, welche die bestmögliche schulische Förderung darstellt.