In enger Zusammenarbeit mit den Schulen und den ört­lichen Schulträgern können wir nun die akustischen Be­dingungen im Klassenraum Ihres Kindes bestimmen.

Ein wesentliches Merkmal für die akustische Qualität eines Raumes ist die Nachhallzeit (T60).
Infolge einer erhöhten Nachhallzeit sinkt die Sprachver­ständlichkeit durch den Verlust an richtig verstandenen Konsonanten. Besonders für hörgeschädigte Schülerin­nen und Schüler kann bei schlechten Bedingungen da­her von einem deutlichen Verlust an Lehr- und Lern­leistung ausgegangen werden.

In der DIN 18041:05-2004 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“ wird für Unterrichtsräume eine Sollnachhallzeit von T4,5s gefordert. Dies können wir mit unserem Nachhallmessgerät bestimmen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die akustischen Be­dingungen von Klassenräumen unter pädagogischen Aspekten beleuchten, um bestmögliche Bedingungen für die Lehr- und Lernleistungen anzustreben. Sollten Sie sich eine gutachterliche Überprüfung wünschen, emp­fehlen wir die Messung der Nachhallzeit durch ein Inge­nieurbüro für Akustik vornehmen zu lassen.